Abnahme Der Sachkundeprüfung Für Hundehalter
Wer einen großen Hund mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter und/oder einem Gewicht über 20 Kilogramm hält, muss in NRW nach §11 Abs. 3 Landeshundegesetz seine Sachkunde nachweisen.
Das geschieht durch das Ablegen einer schriftlichen Prüfung, in der Sie Fragen zum Thema Hundehaltung beantworten müssen.
Wir sind durch die Tierärztekammer Westfalen-Lippe zur Abnahme dieser Prüfung autorisiert. Für nähere Auskünfte und eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Informationen zur Sachkundeprüfung für Hundehalter finden Sie auf der Website der Tierärztekammer Westfalen Lippe.